Bestattungskosten in Köln

Die Frage nach "angemessenen" oder "fairen" Kosten für eine würdevolle Bestattung in Köln lässt sich ebenso wenig pauschal beantworten.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine große emotionale Belastung. Selbst bei einem unerwarteten Todesfall ist es jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die Kosten für eine Bestattung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten bleiben. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Bestattungsarten und die damit verbundenen Kosten zu informieren, um in Ruhe eine Entscheidung treffen zu können. Kosten und Preise werden im Hause Leo Kuckelkorn nach den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen ermittelt und die wiederum sind exakt Ausdruck Ihrer Wünsche, Ansprüche und Individualität.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot, nutzen Sie dafür bitte unser PDF-Formular.

ALLE BEERDIGUNGSKOSTEN IM ÜBERBLICK


Grundsätzlich muss zwischen folgenden Kosten unterschieden werden:

  • die Dienstleistung des Bestattungsinstituts
    ggf. das Krematorium (nur bei der Feuerbestattung)
  • den persönlichen Aufwand für z.B. Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die
    Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen +
  • die Friedhofsgebühren (Grabplatz, das Öffnen/Schließen der Grabstelle, die Nutzung
    der Trauerhalle, das Abräumen der Blumen und Kränze)
  • die Gestaltung (Steinmetz), die Bepflanzung (Gärtner) der Grabstelle sowie der zu
    erwartenden Grabpflegekosten
  • Da die Diskussion über Beisetzungskosten sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Medien nicht immer vorurteilsfrei geführt wird, können Sie sich aus Gründen der Leistungs- und Abrechnungstransparenz ein ganz persönliches, detailliertes Kosten-Profil errechnen lassen.

Angebot Erdbestattung


Auf Wunsch vieler Kunden bieten wir eine würdevolle Erdbestattung zum günstigen Basispreis an. Diese umfasst folgende Leistungen:

  • Abholung / Überführung innerhalb Kölns
  • Einfacher Kiefernsarg in Standartgröße mit Innenausschlag und Griffen 
  • Einbetten und hygienische Grundversorgung des Verstorbenen 
  • Sterbetalar, Kopfkissen und Deckengarnitur
  • Nutzung des Kühlraumes
  • Organisatorische Leistungen (persönliche Beratung, Sterbefallaufnahme, Einholen der Sterbeurkunde beim Standesamt, Abmeldung bei Versicherungen und Rententrägern, Antrag der Übergangsrente u.v.m.)
  • Überführung des Sarges zum Friedhof
  • Kundenservice-Center online mit Abmeldeassistent, Gedenkportal u.v.m.
    Flexible Zahlungsoptionen mit bis zu 90 Tagen Zahlungsziel oder Ratenzahlungen bis 36 Monate möglich


Basispreis: ab 2.345,00 € zzgl.: 

  • städtische Gebühren / Grabkosten
  • Auslagen (z.B. Todesbescheinigung, Sterbeurkunde etc.)


Angebot Feuerbestattung


Auf Wunsch vieler Kunden bieten wir eine würdevolle Feuerbestattung zum günstigen Basispreis an. Diese umfasst folgende Leistungen:

  • Abholung / Überführung innerhalb Kölns
  • Einfacher Kiefernsarg Standartgröße mit Innenausschlag
  • Einbetten und hygienische Grundversorgung des Verstorbenen
  • Sterbealtar und Kopfkissen 
  • Nutzung des Kühlraumes
  • Überführung zum Krematorium
  • Organisatorische Leistungen (persönliche Beratung, Sterbefallaufnahme, Einholen der Sterbeurkunden beim Standesamt, Abmeldung bei Versicherungen und Rententrägern, Antrag der Übergangsrente u.v.m.)
  • Einfache Urne aus Naturstoff oder Metall in verschiedenen Farben (z.B. weiß, schwarz, rot, blau, grün u.v.m.)
  • Überführung der Urne zum Friedhof
  • Kundenservice-Center online mit Abmeldeassistent, Gedenkportal u.v.m.
    Flexible Zahlungsoptionen mit bis zu 90 Tagen Zahlungsziel oder Ratenzahlungen bis 36 Monate möglich


Basispreis: ab 2.345,00 € zzgl.:

  • städtische Gebühren / Grabkosten
  • Kosten der Einäscherung im Krematorium 
  • Auslagen (z.B. Todesbescheinigung, Sterberurkunden etc.)

Was kostet eine Beerdigung?


In den letzten drei Jahren gab es in Deutschland durchschnittlich 1. Mio Sterbefälle. Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Beerdigung in Deutschland betragen etwa 13.000 Euro. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den preiswertesten und teuersten Beerdigungen: Eine günstige anonyme Feuerbestattung kostet etwa 2.300 Euro, während eine Erdbestattung mit großer Trauergemeinde über 12.000 Euro kosten kann. Es gibt keine obere Preisgrenze. (© Statista 2023)
Letztendlich hängen die Kosten einer Beerdigung von den ndividuellen Vorstellungen und Wünschen ab.
Wir helfen Ihnen gerne.


Wer trägt die Kosten für die Beerdigung?


Die Verantwortung für die Finanzierung der Beerdigung liegt bei den Erben bzw. den bestattungspflichtigen Personen des Verstorbenen (§ 1968 BGB). Falls es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, werden die Kosten für die Beerdigung unter den einzelnen Personen aufgeteilt.

Sollten die Erben alleine nicht in der Lage sein, die Bestattungskosten zu tragen, oder falls die ererbte Vermögensmasse nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen (
§ 74 SGB XII). Im Idealfall hat die verstorbene Person vorgesorgt. Als Kölner Bestattungsunternehmen mit einer langjährigen Tradition freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Was ist Sterbegeld?


Das Sterbegeld ist eine finanzielle Leistung, die als Unterstützung für die Kosten einer Beerdigung dient. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die an Hinterbliebene oder Erben gezahlt wird, um ihnen bei den anfallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Bestattung zu helfen. Früher wurde das Sterbegeld von den Krankenkassen als Sozialleistung gewährt. Sterbegeld ist seit dem Jahr 2004 jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. Heutzutage kann das Sterbegeld noch über private Versicherungen
oder Arbeitgeber abgedeckt sein, sofern eine entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen wurde.


Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?


Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten müssen ungewöhnlich hoch und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die die zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigt. Es können nur die tatsächlich angefallenen Kosten abgesetzt werden, wie Bestatterkosten, Grabstein, Friedhofsgebühren und Ähnliches. Bitter erkundigen Sie sich im Einzelfall immer bei dem Steuerbüro Ihres Vertrauens.

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