Bestattungsvorsorge
Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrener Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden.
Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche.
Die in einem solchen Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder den Abschluss einer Bestattungsversicherung. Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.
“ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN. ERST DANN BIN ICH BERUHIGT.”
Diese Worte hören unsere Mitarbeiter oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Begleitung man sich erwünscht: Wem möchte ich etwas hinterlassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?
Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament.
Aber auch Art und Umfang der Bestattung können detailliert besprochen und vertraglich festgehalten werden – mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei Leo Kuckelkorn Bestattungen GmbH.
WARUM BESTATTUNGSVORSORGE?
Wenn sich die Bestattungskosten auch nur annähernd so entwickeln wie die Lebenshaltungskosten, wird es in nur fünf Jahren wesentlich aufwändiger sein, Bestattungsvorsorge zu treffen.
- Der Staat verweigert dem Bürger die bereits erworbenen Ansprüche auf Sterbegeld (Ansprüche auf Sterbegeld sind mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit finanziert)
- Die Bundesregierung entzieht sich erneut der sozialen Verantwortung (Sterbegeld ist seit den bismarckschen Sozialreformen immer fester Bestandteil einer sozialen Absicherung gewesen)
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 01.01.2004 keinen Sterbegeldanspruch mehr (Der Bürger muss alles aus eigener Tasche bezahlen)
- Bestattungsvorsorgeverträge, die das gesetzliche Sterbegeld als Bestandteil der Finanzierung beinhalten, müssen nachversichert werden (Andernfalls sind Nachforderungen an die Angehörigen unausweichlich)
MÖGLICHKEITEN DER BESTATTUNGSVORSORGE
Das vorsorgliche Gespräch:
Eine völlig unverbindliche und kostenlose Beratung, in der wir Sie darüber informieren, welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt, was im Todesfall auf die Angehörigen zukommt und welche Dinge schon vorab geregelt werden können.
Der Abschied in allen Einzelheiten:
In einem umfassenden Gespräch legen wir mit Ihnen zusammen alle Einzelheiten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen fest.
UND WAS IST, WENN… ?
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Vorstellungen ändern, können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen.
Auch wenn Sie z.B. den Wohnort wechseln und nach Hamburg oder München ziehen, können wir mit einem dort ansässigen Bestatter zusammenarbeiten oder der Bestattungs-Vorsorgevertrag kann von diesem übernommen und so den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
FINANZIELLE ABSICHERUNG
Sie haben schon daran gedacht, Ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Dann haben Sie große Fürsorge gezeigt.
Doch bedenken Sie:
Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Auch die Sozialämter haben auf diese Gelder keinen Zugriff, solange die Bestattungskosten im ortsüblichen Rahmen liegen und der Vertrag beim Eintreffen der sozialen Bedürftigkeit bereits besteht.
Die höchste Sicherheit für Sie ist, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird. Reichen die hinterlegten Gelder einschließlich Zinsen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. drastische Änderungen der Friedhofssatzung) nicht aus, so werden wir uns bemühen, Ihren Wünschen in Abstimmung mit den Angehörigen möglichst nahe zu kommen.
SCHLUSSABRECHNUNG
Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein eventuell z.B. durch Verzinsung entstehender Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.
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