DIE RAHMENBEDINGUNGEN EINER ERDBESTATTUNG
Beisetzung durch Erdbestattung in Köln
In Deutschland besteht eine Friedhofspflicht (§ 14), das heißt, dass es gesetzlich festgelegt ist, dass eine Erdbestattung auf einem Friedhof stattfinden muss.
Seit 2003 besteht kein Sargzwang (§ 9) mehr in Köln, d.h. man ist nicht mehr verpflichtet, Verstorbene in einem Sarg zu beerdigen. (Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln)
In NRW muss eine Erdbestattung innerhalb von 10 Tagen(§ 13) nach dem Tod erfolgen.
Es muss zudem eine Grabart gewählt werden: Wahl-, Reihen- oder Wiesengrab, das anonyme Grab oder die Gruft. Hierbei spielen allerdings Faktoren wie z.B. Auswahl des Grabortes, Ruhefrist und Grabpflege eine große Rolle.